Wie im letzten Jahr sind auch in diesem Winter die Augen der Branche wieder auf die Inzidenzen und die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten gerichtet. Die Zahlen entscheiden auch darüber, wie und für wen die Sportstudios in den kommenden Wochen und Monaten geöffnet bleiben. Dadurch hat Bayern bereits die Reißleine gezogen und besteht beim Studiobesuch auf die Einhaltung der 2G-Regel, womit die Öffnung nur noch für Geimpfte und Genesene zulässig ist. Also selbst mit einem negativen PCR-Test ist das Training dort derzeit nicht mehr möglich. In einigen anderen Bundesländern haben die Inhaber auch ohne verschärfte Corona Regelungen die Möglichkeit, für das 2G-Modell zu optieren.
Was bedeuten die Regelungen 2G, 2G Plus, 3G, 3G Plus
- 2G: Geimpfte und Genesene haben Zutritt
- 2G Plus: Geimpfte und Genesene müssen einen Zusatznachweis in Form von einem negativen Corona-Test erbringen
- 3G: Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt
- 3G Plus: Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete haben Zutritt
Mitglieder vom Training ausschließen
Für Studiobetreiber und ungeimpfte Trainierende sind es derzeit gleichermaßen betrübliche Aussichten. Gerade erst hatte die Branche begonnen, nach einem endlos erscheinenden Lockdown verhalten aufzuatmen. Zukunftspläne wurden geschmiedet und nach Lösungen gesucht, um die Krise endlich vollständig zu überwinden. Doch jetzt stehen die nächsten großen Probleme ins Haus.
Die Studios sind zwar überall nach wie vor geöffnet, doch mit 2G und 3G-Plus wird man schätzungsweise bis zu einem Drittel der Mitglieder vom Training ausschließen müssen, weil sie die damit verbundenen Kriterien nicht erfüllen. Sogar dort, wo der Zugang zum Studio bei einer weiteren Verschärfung der Lage mit einem PCR-Test möglich wäre, dürfte sich das Interesse in Grenzen halten. Die Kosten dafür liegen im Bereich von etwa 50 – 80 Euro, können aber je nach Anbieter auch dreistellig sein. Wer ist bereit, so viel Geld auszugeben, um dann einmal zum Training gehen zu können? Sollte sich dieser Zustand wieder über einen längeren Zeitraum hinziehen, muss man kein Hellseher sein, um zu erahnen, dass hier die nächste Kündigungswelle auf die Studios zukommt. Jedenfalls ist ein Ende der schlechten Nachrichten derzeit nicht in Sicht. Stattdessen nimmt die 4. Welle gerade noch einmal richtig an Fahrt auf.
Unterschiedliche Corona Regelungen
Da jedes Bundesland andere Corona Regelungen hat, ist es nicht immer einfach, da noch den Überblick zu behalten. Demzufolge auch die zahlreichen Mitglieder, die davon oft erst aus den Medien erfahren oder wenn sie mit gepackter Trainingstasche vor dem Studio stehen und ihnen die Tür verschlossen bleibt, denn auch 3G oder 3G-Plus werden in den Ländern teilweise völlig anders definiert. So werden in Nordrhein-Westfalen neben den PCR-Tests auch noch negative Schnelltests bei 3G-Plus akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Stunden sind. Dafür wurde die Zeitspanne bei PCR-Tests von 48 auf 24 Stunden reduziert.
In Bayern darf der PCR-Test immer noch maximal 48 Stunden vorher gemacht worden sein, dafür werden Schnelltests auch bei 3G-Plus nicht akzeptiert. Ebenso Hessen geht einen eigenen Weg, denn dort können 3G-Einrichtungen von Ungeimpften nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten werden. Überdies haben die Inhaber dieser Einrichtungen auch die Möglichkeit, sich für die 2G-Regel zu entscheiden. Während andere Bundesländer, z. B. Sachsen-Anhalt, die Zahl der gleichzeitig Trainierenden anhand der vorhandenen Fläche beschränken. Wer soll da noch durchblicken? Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt und gehen im Verlauf näher auf die einzelnen Bundesländer ein.
Übersicht der Zahlen und Regelungen in den Bundesländern
Sonderregelungen in einigen Bundesländern
In einigen Bundesländern wurden mittlerweile zusätzliche Sonderregelungen getroffen oder angekündigt, die die 2G oder 3G-Regelungen ergänzen sollen, sodass zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, zusätzlich zur 3G Regelung, eine Testpflicht in Pflegeheimen für alle gilt. Während in Rheinland-Pfalz keine Maskenpflicht und Abstandsregeln mehr in Innenräumen gilt, wenn weniger als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Zudem gelten hier auch keine öffentlichen Kontaktbeschränkungen.
Genauso hat das Saarland z.B. keine zusätzlichen Einschränkungen mehr bei aktuell geltender 3G Regelung. Sachsen hingegen behält die Maskenpflicht im Unterricht weiterhin bei. Thüringen hat angekündigt bei Warnstufe 3 auf 3G Plus oder 2G zu wechseln.
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich, dass kaum noch jemand durchblickt. Bei fast wöchentlichen Änderungen sollte man sich im Voraus immer gut informieren, welche Regelungen aktuell gelten, um keine böse Überraschung zu erleben.
Die aktuellen Corona Regelungen der einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Berlin: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1144995.php
Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_umgv
Bremen: https://www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-verordnungen-37349
Hamburg: https://www.hamburg.de/verordnung/
Hessen: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html
Thüringen: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1277
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