Corona: Aufatmen für Fitnessstudios? – Politik vs. steigende Zahlen


Die Ausgangslage für Fitnessstudios war in diesem Jahr, um es beim Namen zu nennen, miserabel. Nach einer langen „Durststrecke“ im Jahr 2020, wurden die sonst üblichen „starken“ Monate zur Mitgliedergewinnung ebenfalls durch den Lockdown verpasst, sodass die Studios erst kurz vor den Sommerferien geöffnet werden durften. Diese Öffnung hat die Studios vor eine große Herausforderung gestellt, denn die Sommermonate sind normalerweise eher schwach besucht und aufgrund der Urlaubszeit nicht prädestiniert für Mitgliederzuwachs. Sicherlich besser dran, waren diejenigen, die die Möglichkeit hatten, ein Outdoor Gym in Betrieb zu nehmen. Auch Betreiber, die ihr Angebot ausgeweitet hatten und entsprechende Anreize, z.B. über hybride Trainingsmodelle, sich auch im Sommer im Fitnessstudio anzumelden und dort zu trainieren, geschaffen haben, dürften entsprechend „gut“ durch den Sommer kommen. Also – Corona im Herbst: Aufatmen für Fitnessstudios? Ja oder nein?

Aufatmen für Fitnessstudios – jüngste Beschlüsse geben Grund zur Hoffnung

Umso erfreulicher waren dann die, lange Zeit niedrigen, bundesweiten Inzidenzwerte und damit einhergehenden Lockerungen und wiedererlangten Freiheiten.
Zusätzlich befeuern die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz die positive Stimmung und geben Grund zum Aufatmen.

Was wurde im Hinblick auf den Betrieb von Fitnessstudios beschlossen?

Ab dem 23.08.2021 gelten u.a. die 3 Gs

1. Zutritt für Innenräume nur für Geimpfte, Genesene und Negativgetestete.
Bei letzten darf ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test 48 Stunden alt sein. Ausnahme: Kinder bis zum 5. Lebensjahr, Schüler und Menschen, die nicht geimpft werden können.

2. Schnelltest ab dem 11.10.2021 nicht mehr kostenlos.
Ausnahme: Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren)

3. Überbrückungshilfen & Kurzarbeitergeld
Überbrückungshilfen sollen verlängert werden und erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld soll weiterhin ermöglicht werden.

4. Arbeitsschutz
Maßnahmen der aktuellen Arbeitsschutzverordnung sollen angepasst und verlängert werden z.B. die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.


Corona: Aufatmen für Fitnessstudios? Aktuelle

Den positiven Meldungen und Aussagen der politischen Vertreter, wie Herrn Ministerpräsident Söder, stehen die Meldungen über vielerorts sprunghaft ansteigenden Inzidenzwerten gegenüber. Nordrhein-Westfalen meldet, als das bevölkerungsreichste Bundesland, derweil einen Anstieg von 41,4 auf 45,5 und liegt damit weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt, ebenso Berlin mit einem Wert von 50,3 und Hamburg mit 68,8.
Tabellenführer im negativen Sinne sind z.B. Städte wie Kiel und Mönchengladbach. Dort liegen die aktuell gemeldeten Werte (3-Tages Inzidenz, Stand: 13.09.2021, 10:47) bei 107,0 in Kiel (zuvor 85,9) und 84,7 in Mönchengladbach (zuvor 68,2). In der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, stieg die 3-Tage Inzidenz sprunghaft von 50,4 auf 72,4.

Geimpfte und Genesene sollen mehr Freiheiten bekommen
– doch auch diese können sich Infizieren

Zusätzlich zu den Inzidenzen steigt auch die Zahl der Meldungen über infizierte Geimpfte, so wie in einer Meldung vom Generalanzeiger Bonn, wo sogar einer der Betroffenen trotz Impfung einen schweren Krankheitsverlauf erleidet. Solche Meldungen können in der Bevölkerung für erhebliche Verunsicherung sorgen und es bleibt zu hoffen, dass diese Fälle sich nicht häufen, sondern als Einzelfälle zu betrachten sind.

Inzidenz noch zeitgemäß als Leitindikator?

Aufgrund der fortschreitenden Impfquote muss man sich allerdings fragen, ob der Inzidenzwert überhaupt noch als Referenzwert geeignet ist, oder ob nicht andere Werte, wie die Hospitalisierung, also die Quote derer, die aufgrund eines schweren Verlaufs im Krankenhaus behandelt werden müssen, ausschlaggebender und zielführender sind.
Da hat scheinbar nun auch die Bundesregierung infrage gestellt, wie dem Beschluss zu entnehmen ist. So soll die Hospitalisierung im Verhältnis zur Ansteckungsquote als Leitindikator herangezogen werden, um das Pandemiegeschehen im weiteren Verlauf zu beurteilen. Das könnte bei niedrigen Zahlen an schweren Verläufen positiv für den Betrieb von Studios sein.

Corona: Aufatmen für Fitnessstudios? – Ja, aber…

Es ist zwar nicht immer alles Gold was glänzt, aber die Zeit der Schwarzmalerei ist vorbei.
Für Fitnessstudios sollte es nun, neben der optimalen Betreuung der Mitglieder, höchste Priorität haben, eine zielgerichtete Kommunikation mit der eigenen Zielgruppe und den Mitgliedern zu führen und mit positiven Fakten gegen möglicherweise aufkommende Unsicherheiten zu arbeiten. Heben Sie als Betreiber etwa ihre Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Mitglieder hervor, und untermauern Sie z.B. den positiven Effekt ihrer Lüftungsanlage mit den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Untersuchung zur Luftqualität im Studio.

Auch wenn jüngste Beschlüsse positive Stimmung erzeugen, sollten Betreiber bereits genutzte Strategien aus den vergangenen Monaten nicht gänzlich abschreiben. Mit einem Plan B in der Hinterhand fährt man aktuell nicht schlecht und kann so schnellstmöglich auf Veränderungen reagieren. Bestenfalls etablieren sie, falls noch nicht geschehen, ein hybrides Trainingskonzept, dass Ihren Mitgliedern die Möglichkeit gibt, auch außerhalb des Studios an ihren Kursen teilzunehmen und einen vom Trainer angepassten Trainingsplan auch im Homeoffice durchzuführen.

In zwei weiteren Artikeln haben wir uns verbundenen Themen gewidmet:
Mitarbeitermotivation und Wiedereinstieg ins Training

Quellen:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/
https://ga.de/bonn/stadt-bonn/corona-in-bonn-und-rhein-sieg-fallzahlen-regeln-inzidenzwert_aid-54234201
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1949532/d3f1da493b643492b6313e8e6ac64966/2021-08-10-mpk-data.pdf?download=1

Bilder: Titelbild: iStock ID: 819903766, GA-Headline: Printausgabe Generalanzeiger Bonn, Ausgabe: 13.08.2021, Seite 1

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