Telefon-AU ab sofort dauerhaft eingeführt

Die AOK PLUS hat kürzlich eine erfreuliche Nachricht für all jene verkündet, die sich in der aktuellen Infektionswelle krank fühlen: Ab sofort ist es möglich, sich telefonisch bis zu fünf Tage krankmelden zu lassen, sofern man bereits in den Praxen bekannt ist. Dieser Schritt wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigt und folgt einem Beschluss des Bundestages vom Sommer. Diese Regelung gilt für alle Erkrankungen ohne schwerwiegende Symptome.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital an die Krankenkasse übermittelt

Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, sieht in der Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, die schneller als geplant erfolgte, einen wichtigen Schritt. Er betont, dass diese Maßnahme hilft, den Andrang auf Arztpraxen zu reduzieren, Kontakte zu kranken Personen zu minimieren und somit Ansteckungsketten zu unterbrechen. Patientinnen und Patienten können sich auf diese Weise besser zu Hause erholen und Ärzte werden entlastet.
Der Bedarf an dieser Regelung zeigt sich bereits jetzt, da der Krankenstand unter den bei der AOK PLUS versicherten Erwerbstätigen im dritten Quartal deutlich angestiegen ist. Die meisten Fehltage sind auf Erkrankungen der oberen Atemwege zurückzuführen. Die telefonische Krankschreibung, welche sich während der Corona-Pandemie als effektiv erwiesen hat, wird nun bei verschiedenen Krankheitsbildern ohne schwere Symptome angewendet. Striebel hebt hervor, dass Befürchtungen, diese Möglichkeit könnte missbräuchlich genutzt werden, unbegründet waren.
Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Telefon-AU ist, dass die betroffenen Personen den Arztpraxen bereits bekannt sind. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in diesem Fall digital an die Krankenkasse übermittelt, und die betroffenen Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Quelle: AOK

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