DigiG und GDNG – Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens steht im Mittelpunkt der aktuellen Diskussionen. Das Bundeskabinett plant heute, am 30. August 2023 die Entwürfe für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zu verabschieden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), betont die Bedeutung dieser Gesetze: „Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben.“

Zahlreiche Neuerungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element des DigiG. Es wird eine Opt-Out-Lösung vorgeschlagen, die es ermöglicht, die ePA in den Alltag der medizinischen Versorgung zu integrieren. Elsner betont die Notwendigkeit einer positiven Benutzererfahrung sowohl für Patienten als auch für medizinisches Personal. Nur wenn alle Beteiligten den Wert eines zentralen Speicherorts für Gesundheitsdokumente erkennen, wird die Nutzung der ePA zunehmen. Software-Entwickler spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Das GDNG bietet ebenfalls wichtige Neuerungen. Es ermöglicht erweiterte Nutzungsmöglichkeiten von Gesundheitsdaten, die die Forschungsprozesse beschleunigen und die Umsetzung von Erkenntnissen in der medizinischen Praxis fördern können. Krankenkassen erhalten zudem erweiterte Möglichkeiten zur Datenauswertung, um ihre Versicherten gezielt vor schwerwiegenden Gesundheitsrisiken zu schützen.

Auch anderswo ein Thema

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nicht nur in Deutschland ein Thema. In Österreich beispielsweise gibt es ebenfalls Bestrebungen, das Gesundheitssystem durch Digitalisierung zu entlasten und zu verbessern. In Deutschland ist die ePA bereits seit 2021 verfügbar, wird jedoch nur von einem geringen Prozentsatz der gesetzlich Versicherten genutzt. Das neue Digitalgesetz soll dies ändern und vorsieht, dass alle Versicherten bis Ende 2025 eine ePA erhalten, sofern sie nicht widersprechen. Die ePA soll eine umfassende Krankengeschichte abbilden und die medizinische Versorgung effizienter gestalten. Die Daten werden sicher auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert und sind nur für berechtigte Personen zugänglich.

Bildunterschrift

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende ©vdek/Georg J. Lopata

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