Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück

In Berlin wurde am 27. Februar 2024 der diesjährige BARMER-Arztreport vorgestellt, der Aufschluss über den aktuellen Stand der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), wie zertifizierte Gesundheits-Apps, in Deutschland gibt. Die Ergebnisse, die auf Umfragen unter über 1.700 Patienten und 1.000 medizinischen Fachkräften basieren, zeigen, dass trotz der Möglichkeit, DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten zu verordnen, diese noch nicht flächendeckend in der medizinischen Versorgung etabliert sind. Ein signifikanter Anteil der Befragten, 44 Prozent der Behandelnden, hat innerhalb der letzten zwölf Monate keine DiGA verordnet, und ein Drittel der Befragten räumt ein, nur über unzureichende Kenntnisse zu verfügen. Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, betont die Herausforderungen und die zurückhaltende Verordnung aufgrund mangelnden Detailwissens und falscher Erwartungen. Die Folge sei oft ein vorzeitiger Abbruch der DiGA-Nutzung, was Kosten ohne entsprechenden Nutzen verursache. Straub plädiert daher für eine Einführung eines 14-tägigen Testzeitraums anstelle der bisherigen 90 Tage.

Hohes Potenzial für Patientenversorgung

Der Arztreport zeigt auch, dass mehr als ein Drittel der Patienten den Einsatz von DiGA vor dem Ende der vorgesehenen Erstanwendungsdauer abbricht. Die Forderung nach einer einheitlicheren und verständlicheren Darstellung im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wird laut. Dies soll die Hürden für den Einsatz senken und DiGA besser in der Versorgung etablieren. Laut Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des aQua-Instituts in Göttingen, befindet sich der Einsatz von DiGA noch in einer frühen Phase, bietet jedoch langfristig ein hohes Potenzial für die Patientenversorgung, sofern die Transparenz erhöht wird.
DiGA finden insbesondere bei Menschen im erwerbsfähigen Alter Anwendung, während die Verordnungsraten bei Jugendlichen und älteren Menschen noch gering sind. Dies liegt einerseits am Mindestalter für viele DiGA-Anwendungen und andererseits an einer geringeren Affinität älterer Menschen zu digitalen Angeboten. Die Verfügbarkeit von DiGA beschränkt sich derzeit noch auf einige wenige Erkrankungen wie Depression, Adipositas, Tinnitus und Krankheiten des Bewegungsapparats.
Eine positive Tendenz zeigt sich bei Behandelnden mit einer hohen digitalen Affinität und eigenen Erfahrungen mit Gesundheits-Apps, die DiGA deutlich häufiger verordnen. Dies deutet darauf hin, dass mit einer zunehmenden Verbreitung digitaler Technologien unter jüngeren Medizinerinnen und Medizinern sowie Patientinnen und Patienten auch die Verordnung von DiGA steigen dürfte. Straub betont die Bedeutung der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, um DiGA fest in der medizinischen Versorgung zu verankern und deren Potenzial voll auszuschöpfen.

Quelle: Barmer

Fibo

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