BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gerade in den Tagen nach dem langen Corona-Lockdown war und ist die Aufmerksamkeit für neue Geschäftsideen besonders hoch. Daher stieß auch das Konzept Synfit334, das mit der Botschaft „neue Wege zu Firmenfitness“ u.a. mit Video und Artikel von Bodymedia beworben wurde, auf großes Interesse.
Vor allem die anfangs von Synfit334 kommunizierten Aussagen, dass damit endlich ein Weg gefunden sei, Mitgliedsbeiträge in Höhe von 600 Euro pro Jahr steuerfrei von Unternehmen für ihre Mitarbeiter finanzieren zu können, und das sogar vollumfänglich für Gerätetraining im Studio, welches wiederum gleichzeitig von der ZPP zertifiziert sei, klangen verlockend.
Daraufhin gingen zahlreiche Anfragen beim BVGSD ein, in denen die Herkunft und auch die Richtigkeit dieser Konzeption hinterfragt und um Stellungnahme des Verbandes gebeten wurde.
Der Vorstand des BVGSD hat unmittelbar daraufhin Folgendes zu dem Konzept, das sich, wie der Firmenname nahelegt, von § 3, Abs. 34 des Einkommenssteuergesetzes ableitet, klargestellt:
- In besagtem § 3, 34 geht es um Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne des § 20 SGB V. Dessen Rahmenbedingungen gelten daher auch hier.
- Mitgliedsbeiträge sind daher auch nicht steuerfrei finanzierbar, sondern ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. auch die entsprechenden Stellungnahmen der Ministerien dazu).
- Ebenfalls dürfen die Gesundheitsangebote, so wie auch bei den ZPP zertifizierten Kursen im
Sinne des § 20 SGB V, nur zu maximal 50% Gerätettraining beinhalten.
- Eine Zertifizierung des Studios durch Synfit334 über die ZPP gibt es nicht. Das beworbene Siegel ist ein firmeninternes Siegel von Synfit334.
Diese Position haben wir unmittelbar nach der Veröffentlichung des Konzepts im persönlichen Gespräch gegenüber den Verantwortlichen von Synfit 334 (Geschäftsführer Marcel Wergen, Gesellschafter Frank Böhme) dargelegt und um entsprechende Korrektur gebeten. Das ist uns zugesagt worden, wozu nun letztlich auch ausdrücklich die von uns eingeforderte, notwendige Richtigstellung seitens Bodymedia erfolgte.
Damit sind nun alle notwendigen Korrekturen erfolgt, die wir so auch allen Anfragenden gegenüber kommunizieren.
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