Am 8. Februar wurde die 2G+ Regelung für den Zugang zu Fitnessstudios in NRW außer Kraft gesetzt. Das hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Beiratsverhandlung am selben Tag entschieden. Den Antrag hatte ein Studiobetreiber aus Bochum gestellt. Die 2G-Regelung hätte daher weiter Bestand.
Vollständig Geimpften und Genesenen sollte es also möglich sein, ohne tagesaktuellen Test zur gemeinsamen Sportausübung in Innenräumen zusammenzukommen. Zur Begründung der Entscheidung führte der 13. Senat an: „Die Zugangsbeschränkung verstößt voraussichtlich gegen das aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit resultierende Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit gesetzlicher Regelungen. Danach muss ein gesetzliches Verbot in seinen Voraussetzungen und in seinem Inhalt so klar formuliert sein, dass die davon betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können. Diesen Anforderungen wird die Regelung zu den Zugangsbeschränkungen für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen nicht gerecht.“
Rekordverdächtige Reaktionsdauer
Noch am 8. Februar wurde die Nachricht, dass 2G+ für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen nicht mehr notwendig sei, im Radio verkündet. Doch zu früh gefreut: Binnen weniger Stunden bzw. bereits am nächsten Morgen, war der Landtag NRW in der Lage, das Urteil mit einer Neuauflage der Verordnung, in der die entsprechende Formulierung angepasst wurde, verpuffen zu lassen.
Da fragt man sich, wie lange dauert es eigentlich sonst, Verordnungen oder Gesetze zu ändern?
Feste Fristen, wie lange es von der ersten Vorlage des Entwurfs über die Beschlussfassung bis hin zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dauert, gibt es tatsächlich nicht. So werden manche Gesetze erst mehrere Wochen oder gar Monate nach ihrer Beschlussfassung verkündet. Jedoch haben wir in Zeiten von Corona gelernt, dass es nicht mal mehr mehrere Tage bedarf, sondern nur wenige Stunden bzw. eine Nacht, um eine gesetzliche Regelung anzupassen, sofern genügend Interesse vorhanden ist. Im Fall dieser 2G / 2G+ Regelung war lediglich eine Anpassung von ein paar Wörtern nötig, damit der Besuch des Fitnessstudios nicht mehr unter die 2G-Regel fällt, sondern wie ursprünglich Land NRW beabsichtigt, die 2G+ Regel greift.
In anderen Worten, der Entstehungsprozess ist chaotisch und manchmal unappetitlich, daher kann es unter Umständen angenehmer sein, nicht zu sehen, wie diese letztlich zustande kommen bzw. aufgrund welcher Umstände. Dies ist sicher kein Problem, das ausschließlich aufgrund der Corona-Pandemie existiert, aber doch ein sehr interessantes Beispiel, wie schnell sich doch alles in Bezug auf unsere „bürokratischen Mühlen“ ändern kann, wenn es dann wirklich gewollt ist. Hinzu kommt, dass dauerhaft geänderte Maßnahmen nicht das Vertrauen der Bevölkerung und Industrie gewinnen, wie es in solchen Zeiten erforderlich wäre.
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