Mehrwertsteuerfreiheit für gesundes Fitnesstraining

Die Errichtung, Einrichtung, Betreibung, Reparaturen, gegebenenfalls auch Zuschüsse zu Mieten von Sportstätten, die dem DOSB angeschlossen sind, kosten Bund und Länder hunderte Millionen Euro pro Jahr an Zuschüssen. Darüber hinaus wird zusätzlich das Gesundheitssystem ständig durch große Mengen an Sportverletzungen belastet. Gleichzeitig sind alle Vereinssportarten von der Mehrwertsteuer befreit.

Letztlich aber sind die positiven Auswirkungen von Sport für die Gesundheit der Bürger, dem Staat und den Ländern diese Aufwendungen wert.
Leider gilt dies jedoch nicht für alle Sportarten, selbst wenn sie so gesundheitsfördernd und verletzungsarm sind wie das Fitnesstraining. Fitness ist mit großem Abstand die am häufigsten betriebene Sportart in Deutschland.

Fitnessstudios nicht gemeinnützig

Über 10 Millionen Bürger, die in deutschen Fitnessstudios trainieren, zahlen 19 % Mehrwertsteuer auf Ihre Beiträge, um sich fit und gesund zu halten. Die über 10.000 Fitness-Studios in Deutschland wurden alle ohne jeglichen staatlichen Zuschuss gebaut und werden auf Kosten der Inhaber betrieben. Das Trainerpersonal hat seine Ausbildungen selbst finanziert. Trotz vieler Studien über die Stärkung des Immunsystems durch Fitnesstraining verlangt der Staat von den Fitnessstudios – selbst in Corona-Zeiten – die 19 % Mehrwertsteuer. Als Begründung wird dabei ausgeführt, die gewerblichen Fitnessstudios seien nicht gemeinnützig. Physiotherapeuten, die ihre Patienten an denselben Geräten trainieren lassen wie in Fitnessstudios, sind jedoch auch von der Mehrwertsteuer befreit.

Natürlich muss man akzeptieren, dass nur Fitnessstudios, die entsprechend qualifiziertes, leitendes Personal in geprüften Räumen, an geprüften Geräten einsetzen, vom Staat durch den Wegfall oder die Minderung des Mehrwertsteuersatzes unterstützt werden sollten. Ein gutes Beispiel dafür sind die Studios des Bundesverbands der Gesundheitsstudios Deutschland e. V., doch auch diese zahlen momentan immer 19 % MwSt. auf die Beiträge Ihrer Mitglieder.

Vereinsstudios vs. Fitnessstudio

Völlig unverständlich wird die Handhabung der Mehrwertsteuer bei den sog. „Vereins-Studios“, wie z.B. den 7 Studios des sportspaß e.V. in Hamburg.
Auf insgesamt 18.000 m² trainieren dort zig Tausend Mitglieder und zahlen monatlich

12,50 € Vereinsmitgliedschaft
+10,00 € Fitnessstudio & Gerätebereich
+15,00 € für den Sauna- / Wellnessbereich
oder
+22,50 €, wenn Fitness & Sauna gebündelt gebucht werden.

Letzlich ergibt sich so ein Mindestmonatsbeitrag von 35,00 € monatlich für die Vereinsmitgliedschaft inkl. Fitness & Sauna.
Würden die Studios des sportspaß e.V. dann auch noch Mehrwertsteuer auf diesen Betrag zahlen, würde sich ein Monatsbeitrag von 41,65 € ergeben.

Mit diesem Beitrag wären viele der gewerblichen Fitnessanbieter glücklich, denn neben der Mehrwertsteuer führen Sie noch alle weiteren Abgaben und Steuern der gewerblichen Unternehmen, inkl. Einkommenssteuer von den Beiträgen ihrer Mitglieder ab. Dazu kommen die Ausgaben für das Personal plus Steuern und Arbeitgeberanteile der Versicherungen, etc. Selbst bei den Kosten für die Übungsleiterin in Vereinen, wie dem Hamburger sportspaß e.V., können die Vereine zum Ausgleich für Trainerausgaben, noch „fette“ Übungsleiterpauschalen zum Jahresende kassieren.

Da fragt man sich: Wie soll ein sauber geführtes Fitnessstudio in der Nähe einer solchen sportspaß-Anlage überleben?

Es wäre unseres Erachtens daher an der Zeit, diesen Zustand zu ändern und nunmehr auch die gesundheitsorientierten Anlagen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Volker Ebener Prof. Dr. Stemper
1. Vorstitzender 1. Vorsitzender
DFAV e.V. BVGSD e.V.

P.S.: In de nachfolgenden Sportnews vom 16.12.2021, bekommt man einen Eindruck von den Summen, die in den Sport fließen:

2021-12-16-Sport-NewsHerunterladen

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