Vertragsverlängerung: Kreditwürdigkeit der Studios jetzt in Gefahr?

Seit dem 01.03.2022 ist das neue „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ in Kraft. Die Nachricht, dass die automatische Vertragsverlängerung über ein Jahr bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vom Bundestag gekippt wurde, kam bereits im Sommer. Für die Studiobranche war diese Nachricht ein Moment der Ernüchterung.

Jahrzehntelang galt die Zahl der abgeschlossenen Mitgliedschaften als wichtigster Gradmesser für den unternehmerischen Erfolg der Anlagen. Die Ansprüche an die Sportstudios wachsen kontinuierlich. Entsprechend regelmäßig muss das zur Verfügung gestellte Equipment nachgerüstet werden. Allein in den letzten Jahren mussten viele Studios zahlreiche Erweiterungen vornehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein „Functional Bereich“ wird heute von den Trainierenden ebenso vorausgesetzt wie die zunehmend beliebter werdenden Outdoor-Bereiche.

Für das Mitglied ist das nur ein scheinbarer Vorteil

Regelmäßige Investitionen sind dafür unerlässlich. Für gut aufgestellte Studios kein Problem. Die Verträge machten auch finanziell aufwendige Projekte bislang langfristig planbar und waren eine wichtige Sicherheit bei der Aufnahme von Krediten. Wie wirken sich die neuen Regelungen auf die Branche aus? Der Bundestag entschied sich zugunsten des Verbraucherschutzes dafür, dass Verträge in Sportstudios nach der Erstlaufzeit monatlich gekündigt werden können.

Wenn also die üblicherweise im Vertrag vereinbarten ein oder zwei Jahre um sind, gibt es ohne Kündigung keine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sondern kann monatlich gekündigt werden. Das dürfte in den meisten Unternehmen, die schon länger am Markt agieren, für einen erheblichen Teil des kompletten Mitgliederstammes gelten. Zudem gilt bei online abgeschlossenen Verträgen, dass ab Juli ein Kündigungsbutton auf der entsprechenden Webseite eingerichtet sein muss.

Für das Mitglied ist das nur ein scheinbarer Vorteil. Aktuelle Zahlen aus den Studios zeigen, dass kaum jemand, der schon so lange trainiert, von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht. Für die Inhaber aber ist es ein Damoklesschwert, das von nun an über ihren Köpfen schwebt. Denn sie befinden sich ab sofort zumindest theoretisch in der Gefahr, dass ihnen innerhalb weniger Wochen zwei Drittel ihrer jetzigen Mitglieder fehlen könnten. Von Planungssicherheit kann da keine große Rede mehr sein, zumal das unternehmerische Konzept moderner Sportstudios seit Jahrzehnten auf dem klassischen Abo-Modell beruht. Natürlich stellt sich da die Frage, wie sich die neuen Regelungen auf die Branche auswirken. Halten sich die Banken zukünftig bei der Vergabe von Krediten eher zurück oder berücksichtigen sie verstärkt auch andere Kriterien als Anzahl und Laufzeit der bestehenden Verträge?

Vertragsverlängerung: Kontakt zum Kunden und gegenseitiges Vertrauen

Wir haben Stefan Korte von der Volksbank Schermbeck gefragt, ob die Banken aufgrund der neuen Lage möglicherweise bei der Vergabe von Krediten an Sportstudios mehr Vorsicht walten lassen.
Stefan Korte, Volksbank Schermbeck:

„Wir haben die Entscheidung des Bundestages zur Kenntnis genommen, aber es sind ja gesetzliche Rahmenbedingungen, die für alle Sportstudios gleich gelten. Bei uns ist es ohnehin nicht üblich, alle Unternehmen einer Branche pauschal zu bewerten. Wir sind eine eigenständige Ortsbank, die vor allem auf den direkten Kontakt zum Kunden und gegenseitiges Vertrauen setzt. Zu diesen Kunden gehören auch Inhaber von Sportstudios. Oft seit vielen Jahren. Für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit verlassen wir uns lieber auf individuelle Faktoren. Ganz wichtig ist dabei ein zukunftsfähiges Konzept.

Wie sieht das Angebot aus? Gibt es ein vielfältiges Kursprogramm? Wie ist es um die Ausbildung des Trainerteams bestellt? Auch die Frage nach dem Durchschnittsalter gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bei älteren Menschen, die nicht zuletzt unter gesundheitlichen Aspekten trainieren, darf man ein hohes Maß an Treue zum Studio annehmen, auch, wenn der Vertrag eine monatliche Kündigung zulassen würde. Wir berücksichtigen also weitaus mehr Faktoren als die verbleibenden Vertragslaufzeiten. Viel entscheidender ist, dass uns das Konzept überzeugt.“

– Stefan Korte, Volksbank Schermbeck

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