Je Online-Abschluss ein Bestell-Button

Ob es sich um die nächste Urlaubsreise oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio handelt, heutzutage ist alles oft nur einen Klick entfernt. „Bestellung kostenpflichtig abschließen“ nennt sich dieser letzte Schritt meist, den man überall, wo es Internet gibt, am Rechner, mit dem Tablet oder lediglich mit dem Smartphone ausführen kann. Das ist praktisch, spart Zeit und Wege, die man noch vor wenigen Jahren in Kauf nehmen musste, und enthält einige juristische Fallstricke…


„Weiter“-Button reicht nicht

Ein problemloses Handling bedeutet allerdings noch lange nicht, dass dieser Vorgang im rechtsfreien Raum stattfindet. Immerhin ist der entscheidende Klick beim Online-Kauf eines Produktes oder der Buchung einer Dienstleistung vergleichbar mit der Unterschrift unter einen Vertrag. Völlig klar, dass er damit auch gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Das gilt auch dann, wenn mit der Buchung mehrere Käufe oder Abschlüsse getätigt werden, bei denen es zu einer Zahlungsverpflichtung kommt. Hier muss der Anbieter in jedem einzelnen Fall seinen Hinweispflichten nachkommen, bevor der Kauf über einen eigenen Bestellbutton abgeschlossen werden kann.

Nach Ansicht des LG Berlin ist der Abschluss bei mehreren Verträgen über lediglich einen Verkaufsbutton auch dann nicht ausreichend, wenn unterschiedliche Buttons zu den einzelnen Verträgen zwischengeschaltet werden, auf denen lediglich „weiter“ oder ähnliches steht, berichten die Rechtsanwälte des tww.law Newsletter.

Selbst ein „Bestellung abschließen“ reicht für einen gesetzeskonformen Abschluss nicht aus. Die sogenannte Button-Lösung gilt zwar bereits seit dem Jahr 2012. Doch noch immer scheint es Probleme bei der korrekten Umsetzung zu geben. Sogar größere Unternehmen sahen sich schon gezwungen, bei ihren Buttons nachzubessern.

Wer auf der Webseite seines Unternehmens Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder gar einen kompletten Online-Shop einrichten möchte, sollte sich regelmäßig über die aktuelle Gesetzeslage informieren. So wurde 2022 zusätzlich der Kündigungsbutton mit vergleichbar hohen Auflagen eingeführt.  Mit einer überalterten, nicht regelmäßig gepflegten Webseite kann man schnell Probleme bekommen, die eigentlich vermeidbar wären.

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