Enteignung: Gesetz trifft Studiobetreiber und Grundstückeigner

An alle Studiobetreiber und Grundstückseigner,
heimlich, still und leise ist in neuer Fassung, ein Gesetz überarbeitet worden, mit welchem jedem Grundstückseigner das Eigentum am Grundstück entzogen oder belastet werden kann.

Ich kann mich gut erinnern, wie ich in den 70-er Jahren mit 8 % Zinsen ein Grundstück erworben habe, an dem ich gute 30 Jahre abbezahlt habe, bis ich das Grundstück bebauen konnte. Eine Zinssenkung oder vorzeitige Rückzahlung lehnte die Bank jeweils ab.
Wenn mich dann nach 30 Jahren der Staat auf Basis des jetzt verabschiedeten Gesetzes enteignet hätte, weiß ich nicht, was ich gemacht hätte.

Nun gibt es ein paar Möglichkeiten, die Enteignung zu verhindern, z.B. durch zeitnahen Verkauf des Grundstücks. Darüber hinaus kann auch die Verwendung für öffentliche Zwecke, wie der Wohlfahrtspflege, Unterricht, Forschung, etc. eine Enteignung verhindern.
Doch auch wenn man das Grundstück behalten darf, kann der Staat das Grundstück belasten ohne Ihre Genehmigung. Gleichzeitig muss man sich darüber im Klaren sein, dass man bei mehreren Belastungen eines Grundstücks, dieses nicht mehr bebauen kann.

Offensichtlich soll es trotz bereits eingetretener Geltung dieses Gesetzes, noch eine Volksbefragung geben, in welcher hoffentlich solche Enteignungen auf jeden Fall nur dann akzeptiert werden, wenn es um Grundstücke geht, die einem Großgrundbesitzer, wie z.B. Vonovia, gehören.
Ansonsten kenne ich solche Gesetze nur aus totalitären Staaten, insbesondere, weil unsere Verfassung in Art. 14 GG das Eigentum schützt, jedoch auch dabei verlangt, dass sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dient.

Nachzulesen ist das für Studiobetreiber ebenfalls relevante Gesetz unter folgendem Link:
SGV Inhalt : Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz – EEG NRW) (Fn 5) | RECHT.NRW.DE

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