Unzulässige Zustimmung zu Beitragserhöhungen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bamberg setzt der Fitnesskette McFit Grenzen bei der Durchsetzung von Beitragserhöhungen. Laut einem Bericht des „Spiegel“ wurde eine Methode von McFit als rechtswidrig eingestuft, bei der Kunden durch das Passieren eines Drehkreuzes im Fitnessstudio automatisch neuen Geschäftsbedingungen zustimmten.
Wichtiger Präzedenzfall
Die Kontroverse begann, als McFit im April 2022 eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ankündigte und die Kunden lediglich kurzfristig darüber informierte. Normalerweise ist für derartige Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden erforderlich. McFit versuchte, diese Zustimmung durch eine kreative Methode zu erlangen: Kunden, die nach der Ankündigung das Studio betraten und das Drehkreuz passierten, galten automatisch als zustimmend.
Die Fitnesskette informierte ihre Mitglieder per E-Mail und über Schilder am Eingang über diese neue Regelung. Auf diesen Schildern war zudem vermerkt, dass Mitglieder, die der Preiserhöhung widersprechen möchten, sich an das Personal am Empfang wenden könnten. Das Gericht bewertete diese Vorgehensweise jedoch als unzulässigen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden und stufte sie als aggressive Geschäftspraktik ein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, markiert jedoch einen wichtigen Präzedenzfall in der Beurteilung von Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten in der Fitnessbranche.