§20-Angebote im Fitnessstudio – Das sollten Inhaber wissen

Angebote nach §20 sollten eine wichtige Rolle im Portfolio modern aufgestellter Fitnessstudios spielen. Das gilt ganz besonders, wenn man in seiner angestrebten Zielgruppe mit Recht als Gesundheitsdienstleister wahrgenommen werden möchte.  Die speziellen, unter diesen Paragrafen fallenden Kurse, werden von den Krankenkassen gefördert und sollen die Gesundheit der Teilnehmer gezielt unterstützen. Doch wer darf diese Kurse durchführen, und an welche Zielgruppen richten sie sich?


Auf die Qualifikation kommt es an

Gemäß §20 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) können Krankenkassen Gesundheitskurse bezuschussen, die von qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden. In der Regel müssen die Kursleiter über eine anerkannte Ausbildung und Zertifizierung in ihrem Fachgebiet verfügen. Für die §20-Kurse im Fitnessstudio bedeutet dies, dass die Kursleiter spezielle Qualifikationen im Bereich Gesundheitstraining haben sollten. Häufig sind dies Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer oder speziell ausgebildete Fitnesstrainer, z. B. Präventions-Coach DFAV e.V.
Die Zielgruppen der §20-Kurse sind vielfältig. Die Kurse richten sich in der Regel an Personen, die ihre Gesundheit gezielt verbessern oder bestimmte gesundheitliche Probleme aktiv angehen möchten. Dazu gehören beispielsweise Kurse zur Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stressbewältigung oder Entspannungstechniken. Auch Kurse für die Förderung von Beweglichkeit, Koordination und Gleichgewicht stehen oft als §20-Angebote zur Auswahl. Die Kurse sind sowohl für Menschen mit bereits bestehenden gesundheitlichen Beschwerden als auch für Präventionsinteressierte geeignet.
Die Teilnahme an §20-Kursen bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun und von professioneller Anleitung zu profitieren. Durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen wird der Zugang zu diesen gesundheitsfördernden Angeboten für viele Menschen erleichtert und die Gesundheitskompetenz gestärkt. Die Fitnessstudios als Anbieter dieser Kurse leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitglieder.

Ihr interessiert Euch für eine Ausbildung zum Präventions-Coach DFAV e.V.? Dann nutzt die Möglichkeit, Euch zu einem der derzeit noch möglichen verkürzten Ausbildungsgänge anzumelden:

Telefon: 0228 – 725 300
E-Mail: info@dfav.de

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