Lebenslang für Mord im Fitnessstudio

Am 19. Dezember 2023 fällte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein wegweisendes Urteil im Fall des 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Maan D., der nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Vorsitzender Richter Jan van Lessen leitete den Prozess, in dem Maan D. wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier weiteren Fällen schuldig gesprochen wurde. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung der Sicherungsverwahrung unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Urteils (Aktenzeichen: III-6 St 2/23).

Gefahr für die Gesellschaft

Der Angeklagte, der die Tatvorwürfe zugab, hatte sich seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 aus Syrien zunehmend radikalisiert. Sein Weg führte ihn in die ideologischen Arme des „Islamischen Staats“ und mündete in der Ablehnung der säkularen deutschen Gesellschaftsordnung. In der Überzeugung, einen islamischen „Gottesstaat“ auf Basis der Scharia errichten zu müssen, sah er alle, die nicht seiner Ideologie folgten, als „Ungläubige“ an. Diese Radikalisierung führte zu einer brutalen Messerattacke in Duisburg, bei der er in der Nacht auf den 9. April 2023 einen 35-jährigen Mann tötete und am 18. April 2023 in einem Fitnessstudio vier Männer schwer verletzte.
Das Urteil, das sowohl den Forderungen des Generalbundesanwalts als auch den Wünschen der beteiligten Hinterbliebenen und Geschädigten entspricht, markiert einen entscheidenden Punkt im Kampf gegen die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus. Der Angeklagte, der seit dem 23. April 2023 in Untersuchungshaft sitzt, bleibt eine Gefahr für die Gesellschaft, da er weiterhin entschlossen ist, aus seiner Sicht „Ungläubige“ zu töten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann sowohl vom Angeklagten als auch vom Generalbundesanwalt und den Nebenklägern angefochten werden. Das schriftliche Urteil wird, sobald es verfügbar und anonymisiert ist, in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht werden.

Quelle: Justiz NRW

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