Die Verantwortlichen der Fitness-Kette „clever fit“ sehen sich aktuell mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert, die von der Verbraucherzentrale erwirkt worden ist. Wie konnte es dazu kommen? Laut Auffassung von clever fit hätten die Kunden mit dem Passieren des Drehkreuzes zum Studio einer Preiserhöhung zugestimmt. Die Verbraucherzentrale sah dies als unrechtmäßig an und reichte Klage ein.
Die Verbraucherzentrale sah dies als unrechtmäßig an und reichte Klage ein. Das Landgericht Augsburg und das Landgericht Rottweil erließen einstweilige Verfügungen gegen die Studiokette und die CF Minden GmbH, die ein clever fit Fitnessstudio in Minden betreibt. Dadurch ist es clever fit untersagt, das Passieren des Drehkreuzes als Zustimmung zu einer Preiserhöhung zu werten. Die Verbraucherzentrale kritisierte die Studiokette für den Versuch, Preiserhöhungen nicht rechtgemäße durchzusetzen. Eine vorzeitige Kündigung und eine Preiserhöhung durch das Fitnessstudio sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Verbraucherzentrale erwirkte eine einstweilige Verfügung, die besagt, dass das Passieren des Drehkreuzes bei clever fit nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gilt. Die Kette besitzt rund 500 Studios, die von Franchisepartnern betrieben werden. Das Studio in Minden kündigte im August eine Preiserhöhung von 54 Prozent an. Der Verbraucherzentrale zufolge verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht und die Preiserhöhung ist unwirksam. Mitglieder wurden unzulässig unter Druck gesetzt und befanden sich am Drehkreuz in einer Zwangssituation. Das Passieren des Drehkreuzes darf nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gewertet werden.
Quelle: HNA