Kommentar zur Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts zur Tätigkeit Group Fitness Trainer/in

Sicher hat Otto von Bismarck, der für die Einführung der Sozialversicherung von Lehrern noch nicht an Group Fitness Trainer gedacht, als er in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den Boom an Sozialversicherungen einführte.

Dazu gehörten auch die Lehrer, die damals über das Land zogen, um den Kindern der Bauern das Lesen und Schreiben beizubringen. Hintergrund dafür war, dass, wenn die Lehrer damals im hohen Alter nicht mehr über Land ziehen konnten, dem Staat auf der Tasche lagen, denn in eine Rentenversicherung war niemals eingezahlt worden. Erst viele Jahre später, ab den 60´ger Jahren des vorigen Jahrhunderts, gab es die ersten Verfahren gegen Fitness und Group Fitness Trainer/in bzw. auch gegen Studios, die Trainer beschäftigten, um Sozialabgaben und Steuern einzutreiben. In den jetzt zitierten Gerichtsentscheidungen sieht das Bayerische Landessozialgericht nicht mehr die Unterscheidung, ob ein Individualtraining (Fitness) oder ein Group Fitness Training geleitet wird, sondern ob die Trainer/innen nicht mehr die Freiheit haben, die Kurse nach eigenem Ermessen zu gestalten oder zu ersetzen, weil das Studio dem/der Trainer/in Vorgaben für die Ausbildung der Stunden oder Kurse V0rgaben machen kann. Auch diese Frage war zu nächst völlig irrelevant, weil die Studiobetreiber kaum Einfluss auf die früher von den Trainer/innen zumeist selbst geschriebenen Programme unterrichteten.

Heute gibt es viele Angebote z.B. von Les Mills,  Club Joy oder an guten Programmen. Doch da hier keine eigene Entscheidung der Trainer/in gegeben ist, liegt wohl nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts eine steuerpflichtige Tätigkeit vor. Damit kann natürlich die Qualität der Kurse im Group Fitnesstraining erheblich sinken.

-Volker Ebener

Originalartikel: https://fitness-news-germany.de/selbststaendige-fitnesstrainer-koennten-abhaengig-beschaeftigt-sein-neue-rechtsprechung-wirft-schlaglicht-auf-sozialversicherungspflicht/

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