Infektionsschutzgesetz: Hoffnung für die Fitnessbranche


Das gesamte Büro lag schon im Freudentaumel, nachdem im Netz ein Artikel des NDR am Mittwoch, dem 15.12.2021 aufgetaucht war, zu den letzten Nachbesserungen zum Infektionsschutzgesetz bei den letzten Bund-Länderberatungen 10.12.2021.

Dort stand unter der Überschrift des Abschnitts „Regionale Maßnahmen I“:

Bei kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit und Sport anordnen. Schließungen, etwa von Restaurants, Bars und Clubs sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.

Zu früh gefreut?

Als man dann jedoch unter „Regionale Maßnahmen II“ gelesen hat, dass in einzelnen Ländern kurz vor Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 noch auf Basis der alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen worden waren und diese bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben und nicht schon zum 15.12.2021, war zunächst der Spaß vorbei.

Unser Redaktionsleiter, Kevin Ebener stand in Kontakt mit dem NDR, deren Ansprechpartner uns mitteilte, dass sie sich dabei auf einen Bericht der DPA beziehen, in dem augenscheinlich Bezug auf die Änderungen am § 28a des Infektionsschutzgesetzes genommen wurde.

Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 feststellt, mit der Maßgabe, dass folgende Schutzmaßnahmen ausgeschlossen sind:
1. die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen,
2. die Untersagung der Sportausübung und die Schließung von Sporteinrichtungen…“

Doch unterm Strich bleibt, dass spätestens ab dem 19. März 2022 die Fitnessstudios sich nicht mehr vor einer Schließung fürchten müssen.
Vorausgesetzt allerdings, es gibt zwischenzeitlich nicht wieder eine Gesetzesänderung.

Jetzt interessiert uns, wer wohl diese Regelung in die Bund-Länderberatungen eingebracht und durchgesetzt hat. Wir bleiben am Ball und werden Sie informieren, sobald wir mehr wissen.

Quellen: NDR Artikel (Stand: 15.12.2021), https://www.bgbl.de/fileadmin/downloads/bgbl121s5162.pdf

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Mehrwertsteuerfreiheit für gesundes Fitnesstraining

Ähnliche Artikel

INJOY Pottfit wird zu Pottfit Prime

INJOY Pottfit wird zu Pottfit Prime

Weiteres Wachstum im Ruhrgebiet als eigenständige Marke Nach vielen erfolgreichen Jahren unter der Dachmarke INJOY schlägt Pottfit ein neues Kapitel auf. Ab 2026 treten die Studios unter Pottfit Prime als eigenständige Premium-Marke im Fitnesssektor an. Der...

Da ist er wieder! DER INLINE-KONGRESS

Da ist er wieder! DER INLINE-KONGRESS

Gipfeltreffen LONGEVITY mit KI & Business Secrets Kassel Er war über 20 Jahre das Branchen-Highlight im Management-Segment der Fitness- und Gesundheitsbranche. Über 2.000 Teilnehmer zog es jeweils und stets nach Kassel. Full House! Jetzt, 10 Jahre danach, am...

Strategische Partnerschaft

Strategische Partnerschaft

Analoge Kraftgeräte werden dank TRACKBAR digital und damit Teil des EGYM Ökosystems München, Wien, 11. Februar 2025. EGYM und TRACKBAR, das StartUp für das Digitalisieren von analogen Kraftgeräten, haben eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Die beiden...