In Baden-Württemberg warnt die AOK vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Kriminelle sich als Mitarbeiter der Gesundheitskasse ausgeben und gezielt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ins Visier nehmen. Diese Betrüger kontaktieren ihre Opfer telefonisch oder suchen sie direkt zu Hause auf, um an sensible Gesundheitsinformationen zu gelangen. Sie fragen nach Pflegegraden, Geburtsdaten und Versichertennummern und drängen die Betroffenen dazu, diverse Anträge zu unterschreiben oder lassen sich die Versichertenkarten zeigen, um sie abzufotografieren. Viele der kontaktierten Personen sind älter und benötigen Pflege, weshalb sie oft nicht mehr nachvollziehen können, was genau sie unterschrieben haben oder welche Daten sie preisgegeben haben.
Jeden Verdacht eines Betrugsversuchs melden
Das eigentliche Ziel dieser Betrüger ist es, Anträge für Pflegehilfsmittel, die sogenannten „Pflegeboxen“, oder für die Versorgung mit Hausnotrufsystemen von den Betroffenen unterschreiben zu lassen, um diese dann bei der AOK zur Erstattung einzureichen. Es gab auch Berichte über Fälle, in denen Menschen im Internet nach Pflegeunterstützung suchten und über Onlineformulare zur Bestellung kostenfreier „Pflegeboxen“ im Namen der gesetzlichen Pflegeversicherung verleitet wurden.
Die AOK Baden-Württemberg klärt auf, dass diese Personen keine Mitarbeiter der AOK sind und dass die AOK keinerlei Angebote für Hausnotrufsysteme oder Pflegeboxen von Drittanbietern macht. Sie rät dringend davon ab, am Telefon, an der Haustür oder im Internet irgendwelche Auskünfte über persönliche oder finanzielle Verhältnisse, Pflegegrade oder Pflegegeldansprüche zu erteilen. Stattdessen sollte das Gespräch sofort beendet, die Telefonnummer und der Name des Anrufers notiert werden.
Die AOK bittet darum, jeden Verdacht eines Betrugsversuchs zu melden und gegebenenfalls auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer unsicher ist, ob ein Anrufer tatsächlich von der AOK ist, kann dies über das nächste Kundencenter oder die AOK Direktberatung überprüfen lassen. Die AOK möchte zudem informiert werden, falls Versicherte ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Sollten Anträge auf Pflegehilfsmittel ohne Bedarf unterschrieben worden sein, können diese jederzeit widerrufen werden. Die AOK leitet solche Fälle auch an ihre Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter, die dann in Kooperation mit den Ermittlungsbehörden tätig wird.